Daten - Deutsch- Russischer Sozial- u. Kulturkreis

DRSK e.V.
Deutsch-Russischer Sozial- u. Kulturkreis Delmenhorst
Unsere e-mail Adresse: info@drsk-online.de  
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Impressum
Angaben nach § 5 TMG
Deutsch-Russischer Sozial- und Kulturkreis e.V. Delmenhorst, Schierbroker Straße 15,
Gemeinschaftlich vertretungsberechtigt:
1. Vorsitzender: Heinz-P. Brüning, Schierbroker Straße 15, 27777 Ganderkesee
Tel. 04221 / 54277, email: bruening.hp@t-online.de
2. Vorsitzende: Erdmute Hespos, Riedenweg 16, 27777 Ganderkesee
Tel. 04222 / 6172, e-mail: erdmute.hespos@web.de
Eintragung beim Amtsgericht Oldenburg,
Vereinsregistereintrag Register-Nr. VR 140 321
27777 Ganderkesee, Tel 04221 / 589710, e-mail: info@drsk-online.de.
Datenschutzerklärung für den Deutsch-Russichen Sozial- u. Kulturkreis e.V. Delmenhorst.
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr.
1. Der Verein führt den Namen Deutsch-Russischer Sozial- u. Kulturkreis e.V.  2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Gericht Oldenburg eingetragen. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Delmenhorst.  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck. Zweck des Vereins ist der Kulturaustausch mit Russland, die Hilfe für die Menschen insbesondere in der Region Woronesch, sowie die Intensivierung der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Städten Delmenhorst und Borisoglebsk. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Austausch in den Bereichen Kultur, Sport, Sozial- u. Gesundheitswesen un der Förderung von sozialen Projekten in Russland und Deutschland. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenodnung.
§3. Selbstlosigkeit: Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt in erster Linie gemeinwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
§4. Erwerb der Mitgliedschaft. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sein. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten.
§5. Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, dem freiwilligen Austritt des Mitgliedes, durch Streichung aus der Mitgliederliste und durch Ausschluss aus dem Verein. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.
§6. Mitgliederbeiträge. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Beiträge werden im Bankeinzugsverfahren erhoben.
§7. Organe des Vereins. Die Organe des Vereins sind a: der Verstand und b: die Mitgliederversammlung.
§8. Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden ( Vorsitzende ), dem oder der Schatzmeisterin, dem oder der  Kassenwartin und bis zu 5 Beisitzern oder Beisitzerinnen.
§9. Zuständigkeit des Vorstandes. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung, oder durch einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat folgende Aufgaben: Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung, Einberufung der Mitgliederversammlung, Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je 2 geschäftsführende Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zeichnungsberechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren, von dem Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln gewählt.
§10. Einberufung der Mitgliederversammlung. Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit der Absendung des Einladungsschreibens des folgenden Tages.
§11. Die Mitgliederversammlung. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
§12. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt.
§13. Die außerordentliche Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks verlangt werden.
§14. Liquidation. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der oder die Vorsitzende gemeinsam geschäftsberechtigte Liquidatoren.
Delmenhorst, am 01. April 2023
Unsere Satzung mit Beitrittsformular im Papierformat senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
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